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AGB

1. Grundsatz

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1.1. Anwendungsbereich

Ist nichts Anderes schriftlich vereinbart, gelten für alle Aufträge und die damit verbundenen Dienstleistungen ausschliesslich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana. „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) von Vertragspartnern werden ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn diese ausschliessliche Geltung beanspruchen.

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1.2. Definition

Als Auftrag gemäss diesen AGB’s gelten alle Verträge zwischen Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana und einem Auftraggeber, deren Inhalt und Leistungen in der Auftragsbestätigung genauer zu umschreiben sind.​

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1.3. Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana

Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana handelt auf eigene Rechnung und in eigenem Namen. Zu diesem Zweck schliesst Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit dem Auftraggeber ab.

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1.4. Beizug Dritter

Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana ist jederzeit berechtigt, Dritte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten beizuziehen.

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2. Abschluss des Vertrags

 

2.1. Zustandekommen

Offerten von Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana haben eine Gültigkeitsdauer von zwei Wochen. Ein Auftrag kommt erst zustande nach unterzeichneter Offerte und nach Versendung der Auftragsbestätigung durch Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana an den Auftraggeber. Diese Auftragsbestätigung ist auch dann gültig, wenn sie per Email an den Auftraggeber versendet wird.

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2.2. Vorbehalte

Die Bestimmungen über Preisänderungen in Ziff. 4.2 bleiben vorbehalten.​​

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3. Ausführung des Werbevertrages

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3.1. Grundlagen

Ein von Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana rechtswirksam abgeschlossener Auftrag verpflichtet Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana zur Ausführung des Auftrages gemäss der Auftragsbestätigung.​​

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4. Preise

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4.1. Grundlagen

Sämtliche von Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana publizierten oder offerierten Preise sind individuell auf einen spezifischen Auftrag definiert. Der Projektpreis enthält keine zusätzlichen Kosten, insbesondere keine Produktionskosten sofern nicht anders schriftlich offeriert. Allfällige zusätzlichen Kosten stellt Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana gesondert in Rechnung und sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Sämtliche Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer bzw. jede andere anfallende Steuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

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4.2. Preisänderungen

Änderungen der publizierten oder offerierten Preise sind jederzeit möglich. Für rechtsgültig zustande gekommene Werbeaufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie von Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana mindestens 10 Kalendertage vor Beginn des Auftrags angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Werbeauftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ausgeübt werden. Ohne gegenteilige Mitteilung des Auftraggebers ist Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana berechtigt, das Projekt mit den neuen Preisen auszuführen.

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5. Rabatte und Kommissionen

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5.1. Rabatte

Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana kann unter ausdrücklichem Verweis auf Ziff. 5.4 dieser AGB’s auf die publizierten Tarife Nachlässe in Form von Rabatten oder anderen Vergünstigungen gewähren.

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5.2. Fixe Rabatte

Feste Jahresabschluss-Rabatte gewährt Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana ausschliesslich im Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung bei Vertragsschluss.

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6. Zahlungsbedingungen

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6.1. Rechnungsstellung

Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana verlangt nach der Unterzeichnung der Offerte eine Anzahlung von 50% des Gesamtauftrages (ab CHF 1'000). Die Umsetzung der Projekte wird gleich nach Eingang der unterzeichneten Offerte und dem Zahlungseingang gestartet. Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana behält sich vor, Distributionen, welche ein oder mehrere Monatsende/n überschreiten, monatlich per Ende Monat in Rechnung zu stellen. Der Restbetrag wird nach Beendigung des Projektes in Rechnung gestellt.

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6.2. Fälligkeit

Sämtliche Forderungen von Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana sind ab dem Rechnungsausstellungsdatum fällig und spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu bezahlen. Falls der Zahlungseingang nicht in den erwähnten 30 Tagen erfolgt, wird das Projekt auf offline gestellt. Die Eigentumsübertragung des Projektes erfolgt ebenfalls erst nach vollständigem Zahlungseingang.

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6.3. Rechte bei Zahlungsverzug und Zahlungsschwierigkeiten​

Bei Zahlungsverzug ist Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana berechtigt, Verzugszinsen von 5% auf den Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder im Falle von bekannten Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, ist Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana berechtigt, die weitere Distribution von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Auftraggebers abhängig zu machen oder die Distribution zu unterlassen.

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7. Gewährleistung und Haftung von Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana

 

7.1 Gewährleistung

Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana gewährleistet eine den gegebenen technischen Voraussetzungen entsprechende, bestmögliche Erfüllung des Auftrags.

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7.2 Haftung

Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana und die Auftraggeber haften für etwaige Schäden im Zusammenhang mit dem Auftrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, einschliesslich entgangenem Umsatz oder Gewinn oder anderen Folgeschäden. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.​

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9. Rücktrittsmöglichkeiten

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9.1. Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana

Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana kann von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen jederzeit sofort zurücktreten. In diesen Fällen sind Ansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.

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9.2. Auftraggebers, Konventionalstrafe

Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist nur wirksam, wenn und sobald Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana ihm ausdrücklich und schriftlich oder per E-Mail zugestimmt hat. Innerhalb der letzten 10 Kalendertage vor Beginn der Distribution ist ein Rücktritt des Auftraggebers nur gegen eine prozentuale Entschädigung (Konventionalstrafe) gemessen am Nettowert des jeweiligen Auftrages möglich: zwischen 10 und 4 Kalendertage: 50% weniger als 4 Kalendertage: 100% nach Beginn: 100%. Die Beträge verstehen sich inkl. MWST; anwendbar sind die Zahlungsbedingungen gemäss Ziff. 6 AGB.

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10. Schlussbestimmungen

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10.1. Anwendbares Recht

Auf die vorliegenden AGB’s sowie auf sämtliche mit Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana abgeschlossenen Aufträge oder andere Geschäfte findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht.

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10.2. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB’s sowie den ihnen zugrundeliegenden Aufträgen oder anderen Geschäften ist unter Vorbehalt der gesetzlichen Rechtsmittel ausschliesslich das Handelsgericht des Kantons Aargau zuständig.

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10.3. Schriftlichkeitsvorbehalt

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden und die Aufhebung dieser AGB’s bedürfen der Schriftform.

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10.4. Änderung AGB’s

Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana ist berechtigt, ihre AGB’s jederzeit zu Ändern. Änderungen der AGB’s werden 10 Werktage vor deren Inkrafttreten auf der Website www.makesomenoise.ch publiziert. Werbeauftraggeber mit laufenden VertrÄgen werden bei solchen Änderungen vorab elektronisch darüber in Kenntnis gesetzt.

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10.5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB’s unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

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10.6. Verrechnungsausschluss

Der Auftraggeber verzichtet zum Voraus auf die Verrechnung allfälliger Forderungen.

 

 

Gültigkeit ab: Januar 2023

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Dana Loré Fashiondesign, Longo Loredana | Zielbodenstrasse 3 | 5042 Hirschtal

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